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Kükenschreddern in Deutschland ab 2022 verboten – Bundestag gibt Beschluss bekannt

Tierschützerinnen und Tierschützer kämpfen bereits seit Jahren für ein solches Verbot, doch bislang konnte sich die Bundesregierung nicht einigen.

Die Rede ist von einem Verbot für das Schreddern von männlichen Küken.

Seit dem gestrigen Donnerstagabend herrscht aber nun Gewissheit, dass sich dieser Kampf gelohnt hat, wie die Bild berichtete.

Der Bundestag hat nämlich beschlossen, dass die routinemäßige Tötung von männlichen Küken in deutschen Legebetrieben ab dem Jahr 2022 verboten ist.

„Meilenstein für den Tierschutz“

Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) untersagt mit dem Gesetz das millionenfache Töten der Küken kurz nach dem Schlüpfen ab Januar nächsten Jahres. Stattdessen soll ein Verfahren zum Einsatz kommen, mit dem das Geschlecht bereits im Ei bestimmt werden kann und somit die männlichen Küken erst gar nicht das Licht der Welt erblicken.

Bislang werden mehr als 40 Millionen männliche Küken jedes Jahr kurz nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier legen und kaum Fleisch ansetzen.

In der Bundestagesdebatte nannte Klöckner das Verbot einen „Meilenstein für den Tierschutz“, betonte aber auch, dass das Verbot des Kükentötens aber keinem Berufsverbot gleichkommen dürfe.

Deswegen werde die Branche mit einem Spektrum von Alternativmethoden die Möglichkeit gegeben, „Tierwohl und Ökonomie unter einen Hut zu bringen“.

Aus der Opposition gibt es für das Gesetz allerdings viel Kritik. AfD und FPD warnen etwa davor, dass dieser nationale Alleingang zur Abwanderung der Branche ins Ausland führe, für die Linken und Grünen geht das Gesetz hingegen nicht weit genug.

Für Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali ist es eine „Scheinlösung“, die Küken nicht erst nach dem Schlüpfen zu töten, sondern kurz davor.

„Leid der Legehenne beenden“

Auch der Deutsche Tierschutzbund hat sich gemeldet und kritisierte, dass das Verbot zu spät und zu schwach sei. Es sei aber richtig, „den millionenfachen Mord an männlichen Küken aus rein ökonomischem Antrieb zu beenden“, sagte Präsident Thomas Schröder.

Wer Tierschutz konsequent denke und gesellschaftliche Akzeptanz wünsche, müsse aber auch „das Leid der Legehenne als Eierproduktionsmaschine beenden“.

Schröder ergänzte zudem, dass die Fördergelder zur Entwicklung der Geschlechtserkennung im Ei besser in die „Praxisreife“ von Zweinutzungshühnern investiert gewesen wäre. Hierbei sollen weibliche Küken Eier legen und die männlichen werden zur Mast aufgezogen.

Der Verband der Zoologischen Gärten kritisierte, dass das generelle Verbot des Kükentötens „die Versorgung von Fleischfressern, die nicht mit Salat gefüttert werden können“ gefährde.

Ab 1. Januar 2024 sieht das Gesetz zudem eine zweite Stufe mit einer weiteren Regelung vor. Dabei sollen Schmerzen für den Embryo vermieden werden und Methoden zur Geschlechtserkennung im Ei nur noch erlaubt sein, wen sie schon in einem früheren Stadium des Brütens eingesetzt werden.

Als nächstes muss sich der Bundesrat noch mit dem Gesetz befassen, das der Vorhaben zwar verzögern, aber nicht stoppen kann.

Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die Praxis des Kükentötens nur noch für eine Übergangszeit zulässig ist. Tierschutzbelange seien höher als wirtschaftliche Interessen zu bewerten.

Ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf für den Tierschutz.

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