Spahns Leihmutterschaft: Wenn ein CDU-Politiker die eigene Parteilinie umgeht

Unions-Fraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern geworden. Der Junge trägt den Namen Georg. Das Kind kam in den USA per Leihmutterschaft zur Welt, und Daniel Funke gilt als der genetische Vater des Kindes.

Bekannt wurde die Geburt am 15. Juli 2026, zuerst über die „Bild“-Zeitung. Spahns Büro bestätigte die Medieninformationen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, der 46-Jährige wolle sich aber nicht weiter äußern.

Leihmutterschaft in Deutschland verboten

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Auch eine Eizellenspende ist nicht erlaubt. Verträge über eine Leihmutterschaft gelten hierzulande zivilrechtlich als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Zugleich gibt es eine Lücke: Leihmütter und ein Paar, das sie beschäftigt, werden in Deutschland nicht bestraft, sondern nur etwaige Vermittler.

Genau diese Konstruktion – Verbot im Inland, Straffreiheit für Wunscheltern bei Durchführung im Ausland – steht im Zentrum der Kritik. Wer die nötigen finanziellen Mittel hat, kann in einen US-Bundesstaat reisen, in dem Leihmutterschaft legal ist, und das im deutschen Recht Untersagte praktisch umgehen. Kritiker sehen darin ein Zwei-Klassen-Recht: theoretisch verboten, praktisch für Bessergestellte verfügbar.

WIESBADEN, Deutschland – 2. Februar 2019: Daniel Funke und Jens Spahn beim „Ball des Sports 2019“ – Foto: Markus Wissmann / Shutterstock.com

Der besonders heikle Punkt: die eigene Parteilinie

Was diesen Fall über eine reine Privatangelegenheit hinaushebt, ist Spahns Position. Er ist nicht irgendein Bürger, sondern Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag – also Teil der Legislative und einer Partei, die sich klar festgelegt hat. In einem Beschluss des CDU-Parteitags im Februar 2026 hieß es, dass die CDU angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken ihre Forderung bekräftige, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.

Ein Spitzenpolitiker nutzt also im Ausland eine Praxis, die seine eigene Partei im Inland ausdrücklich verboten sehen will. Die katholische Tagespost formuliert die entscheidende Frage so: Wie will der Staat eigentlich von Bürgern Gesetzestreue verlangen, wenn führende Politiker die Gesetze, die im Inland gelten, im Ausland umgehen?

Kein Einzelfall in der Union

Bemerkenswert ist auch, dass es sich nicht um einen isolierten Vorgang handelt. Bereits im April 2026 hatten der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), und sein Ehemann Paul Zubeil die Geburt eines von einer Leihmutter in den USA ausgetragenen Sohnes bekannt gegeben.

Innerhalb weniger Monate haben damit zwei prominente CDU-Politiker denselben Weg gewählt – während ihre Partei am Verbot festhält. Das verschärft den Vorwurf der Doppelmoral und lässt die Frage aufkommen, wie ernst die Beschlusslage der Partei noch genommen wird.

Die eigene frühere Haltung

Pikant wirkt der Vorgang auch vor dem Hintergrund von Spahns eigenen früheren Äußerungen. Im Jahr 2015 schrieb er in einem Beitrag für das Magazin GQ, als schwuler Mann und Christ könne er sich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines „gemieteten Mutterbauchs“ anfreunden.

Er fügte hinzu, zu akzeptieren, dass er nicht auf natürlichem Weg Vater werde, verlange ein großes Maß an Demut – ob er das aufbringen könne, wisse er nicht. Zehn Jahre später fällt die Antwort auf diese Frage anders aus, als es die damalige Selbstbeschreibung nahelegte.

Frauen und Kinder als Ware?

Über die Frage der politischen Glaubwürdigkeit hinaus steht die grundsätzliche ethische Kritik an der Leihmutterschaft. Feministische Stimmen wie das Magazin „Emma“ formulieren sie scharf: Es gehe nicht um Elternschaft, sondern darum, dass Frauen und Kinder zur Ware gemacht würden – um Menschen, die bestellt und verkauft würden. Das zentrale Argument lautet: Ein Kinderwunsch sei ein Wunsch, so dringend er auch sein möge – aber niemand habe ein Recht auf ein Kind.

Kritiker verweisen dabei auf konkrete vertragliche Risiken für Leihmütter. So verpflichteten sich Leihmütter etwa zu Abtreibungen bei Behinderungen des Fötus oder wenn ein Kind nicht das gewünschte Geschlecht habe; auch könnten Wunscheltern, die sich trennen, unter Umständen eine Abtreibung fordern. Auf internationaler Ebene gibt es Rückenwind für diese Position: Die UN-Sonderbeauftragte Reem Alsalem legte einen Bericht vor, der Leihmutterschaft als Sklaverei bezeichnet und ein weltweites Verbot fordert. Ebenso fordert die Casablanca-Deklaration seit 2023 eine weltweite Ächtung der Praxis.

Die Rolle der Medien

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Berichterstattung selbst. Die Erstveröffentlichung erfolgte exklusiv und in wohlwollendem Ton bei „Bild“, auf Grundlage eines vom Paar zur Verfügung gestellten Familienfotos.

Kritiker wie das Portal „Tichys Einblick“ werfen Medien vor, durch das Framing als schlichte Familiengründung die problematischen Seiten der Leihmutterschaft auszublenden.

Bezeichnend ist die Reaktion des Paares selbst: Daniel Funke erklärte, ihm sei bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrsche und manches Vorurteil bestehe – und zitierte Franz Beckenbauer mit den Worten, der liebe Gott freue sich über jedes Kind. Kritik wird damit als bloßes „Vorurteil“ abgetan, statt inhaltlich beantwortet zu werden.

Die politische Sackgasse

Bemerkenswert ist schließlich, dass sich an der Rechtslage nichts ändern dürfte – trotz der Fälle in der eigenen Regierungskoalition. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte im Mai 2026, im Koalitionsvertrag sei dazu nichts vereinbart, und sie sehe dafür in der Bundesregierung auch keine Mehrheit. Das Ergebnis ist ein Dauerzustand: Ein im Inland verbotener Weg wird von Teilen der politischen Führung im Ausland genutzt, ohne dass daraus gesetzgeberische Konsequenzen folgen.

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