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Großmutter postet Fotos ihrer Enkelkinder bei Facebook, weigerte sich, sie zu löschen – ihr droht eine Geldstrafe

War der ständige Kontakt vor ein paar Jahren noch um einiges aufwändiger und schwieriger, etwa per Brief oder Telefon, kamen mit der Digitalisierung neue Möglichkeiten.

Heutzutage reichen schon ein paar Klicks, das Einloggen bei Facebook und schon kann man mit seinen Liebsten schreiben oder mit ihnen über Videotelefonie sprechen.

Auch ist es dank der sozialen Medien einfach, seine Gedanken und auch Fotos von Erlebnissen zu teilen, damit andere Familienmitglieder oder die engsten Freunde ebenfalls daran teilhaben können.

Ein Fall aus den Niederlanden, über den die Kronen Zeitung berichtete, zeigt jetzt aber, dass es auch Regeln gibt, an die man sich halten muss, auch wenn man eigentlich nicht möchte.

Großmutter postet Fotos ihrer Enkelkinder – ohne Erlaubnis

Im Mittelpunkt stand dabei eine Großmutter, die Fotos ihrer Enkelkinder bei Facebook und in dem Netzwerk Pinterest gepostet hat, obwohl sie nicht die Erlaubnis der Mutter, ihrer eigenen Tochter, hatte.

Diese hatte die stolze Großmutter, ansonsten hätte sie wohl nicht die Fotos der Enkel geteilt, mehrmals darum gebeten, die Aufnahmen zu löschen. Dagegen wehrte sie sich aber und sie weigerte sich sogar, die Bilder von ihrem Profil zu nehmen.

Aus diesem Grund landete der Fall vor Gericht.

Dort wurde entschieden, dass die Angelegenheit in den Anwendungsbereich der Datenschutzverordnung fällt. Zwar sei die „rein persönliche“ und „haushaltsmäßige“ Verarbeitung der Daten von der Verordnung ausgenommen, aber in diesem Fall gab es einen großen Unterschied.

Weil die Fotos nämlich über die soziale Medien Facebook und Pinterest verbreitet wurden, wurden sie einem breiteren Publikum zugänglich gemacht. Deswegen könne man laut Urteil nicht ausschließen, dass die veröffentlichen Fotos „verbreitet werden und in die Hände Dritter gelangen“.

Das hat zur Folge, dass die Großmutter die Fotos löschen muss und für jeden Tag, an dem sie dieser Anordnung nicht nachkommt, muss sie ein Geldstrafe von 50 Euro bezahlen. Diese Summe kann auf bis zu 1.000 € ansteigen.

Der auf Online-Recht spezialisierte Anwalt Neil Brown sagte gegenüber dem britischen TV-Sender BBC:

„Ich denke, das Urteil wird viele Leute überraschen, die wahrscheinlich nicht allzu viel nachdenken, bevor sie Fotos twittern oder posten.“

Er ist außerdem der Meinung, dass unabhängig von der Rechtslage „das Vernünftigste, das Menschlichste, was man tun kann“ es sei, die Fotos zu löschen, erst recht, wenn die Betroffenen die Aufnahmen nicht mehr im Internet haben wollten.

Zu häufig hat man in den sozialen Medien keinen Überblick mehr, welche Fotos von einem überhaupt existieren oder sogar noch verbreitet werden.

Allerdings sollte man ebenfalls den gesunden Menschenverstand einschalten und auf jeden, gerade im eigenen Familienkreis, hören, sollte derjenige Informationen im Internet gelöscht haben wollen.

Teile diesen Artikel, wenn du die Reaktion der Großmutter ebenfalls nicht verstehen kannst und es als richtig erachtest, Fotos nach einer Bitte zu löschen.