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Staufen: Junge wird jahrelang von Mutter und Freund vergewaltigt und im Internet gegen Geld angeboten

In den Weiten des Internets gibt es nicht nur lustige Tiervideos und User, die sich gegenseitig helfen wollen oder gemeinsam für eine bessere Welt sorgen. Es gibt auch dunkle Ecken, in denen Kriminalität und Verbrechen tagtäglich ausgeübt und bis ins kleinste Detail geplant werden.

Der folgende Fall gehörte auch in dieses Spektrum und sorgte bereits beim Bekanntwerden im Januar 2018 in ganz Deutschland für Entsetzen.

Wie RTL berichtete, kam damals heraus, dass ein Junge aus Staufen bei Freiburg von seiner Mutter und ihrem Freund jahrelang vergewaltigt und missbraucht wurde. Doch das war noch nicht alles, was der arme Junge über sich ergehen lassen musste.

Er wurde nämlich sogar im Darknet, einem anonymen Teil des Internets, anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld angeboten. Diese durften sich dann ebenfalls an dem Kind vergehen und übten schwere sexuelle Gewalttaten an ihm aus.

Insgesamt wurden bislang acht Urteile in diesem Fall gesprochen.

Seit diesem Montag wird der Fall für am Landgericht Freiburg einen Verurteilten aber wieder aufgerollt. Es handelt es sich dabei um einen Mann aus Spanien, der zum Tatzeitpunkt 33 Jahre alt gewesen war.

Der Spanier, der aus der Nähe von Barcelona stammt, hatte im ersten Verfahren bereits zugegeben, den Jungen mehrfach vergewaltigt und dafür Geld bezahlt zu haben.

Er wurde zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, die nun weiter verhandelt wird. Dabei geht es darum, ob der Mann im Anschluss an seine Haftstrafe wegen schwerer Vergewaltigung, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution in Sicherungsverwahrung muss.

Das hatte die Staatsanwaltschaft im August 2018, vor dem Urteil, auch gefordert. Allerdings gab der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin damals an, dass es für dieses Strafmaß keine notwendige rechtliche Grundlage gebe. Das lag unter anderem daran, weil der Spanier zum Zeitpunkt der Tat nicht vorbestraft gewesen sei.

Nach erfolgreicher Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof vonseiten der Staatsanwaltschaft muss nun eine neue Kammer über den Mann verhandeln. Das Strafmaß von zehn Jahren Haftstrafe bleibt aber weiterhin bestehen.

Verurteilter in Sicherungsverwahrung?

Jetzt muss also geprüft werden, ob die Bevölkerung vor dem Vergewaltiger in der Sicherungsverwahrung beschützt werden muss oder nicht. In einem solchen Fall können Täter theoretisch für eine unbegrenzte Zeit eingesperrt bleiben.

In dem neuen Verfahren soll herausgefunden werden, ob der Spanier auch Kontakte nach Belgien und Düren (Nordrhein-Westfalen) hatte, wo Ermittlungen gegen Männer laufen, die ebenfalls in möglichen pädophilen Netzwerken verstrickt waren.

Zum Zeitpunkt des ersten Urteilsspruchs war noch nicht bekannt, ob der Verurteilte dort ebenfalls Verbindungen hatte.

Beweise für reale Treffen mit den dortigen Beschuldigten oder gar sexuellen Missbrauch habe es bislang nicht gegeben, sagte ein Sachbearbeiter der Polizei am Montag als Zeuge aus.

Für das neue Verfahren sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.

Eine widerliche Tat, die zwar bereits Schuldsprüche und Haftstrafen nach sich zog, allerdings laut der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend.

Sollten mehr Beweise sichergestellt werden, muss daher eine strengere Strafe ausgesprochen werden.

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