Symbolbild: Irina Glataceva/Shutterstock

Mutter aus Karlsruhe soll Tochter (12) jahrelang missbraucht & dabei gefilmt haben

Karlsruhe/Baden-Württemberg: Die Mutter sollte für jedes Kind der größte Rückzugsort und mit die wichtigste Person des Lebens sein.

Doch was passiert, wenn sie gerade die Person ist, die dem Kind das meiste Leid antut?

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat nun einen Haftbefehl rausgegeben, der für eine Familienmutter bestimmt ist, die jahrelang ihre kleine Tochter missbraucht und den Missbrauch gefilmt haben soll.

Nun prüft die Polizei sichergestelltes Video- und Fotomaterial, um die Hintergründe und das ganze Ausmaß der Taten einschätzen zu können.

Mutter soll Tochter jahrelang missbraucht haben

Am späten Dienstagabend wandte sich die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe an die Öffentlichkeit.

In einer Pressemitteilung erklären die Behörden, dass eine 47 Jahre alte Frau aus Karlsruhe unter Tatverdacht steht, ihre eigene Tochter sexuell missbraucht zu haben.

Der Mutter wird nun vorgeworfen, dass sie sich an ihrer 12-jährigen Tochter vergangen haben soll. Außerdem soll sie die Taten gefilmt und daraufhin an Dritte weitergeleitet haben.

Der Justiz ist dieser Fall erst aufgefallen, als ein Ermittlungsverfahren in Österreich gegen eine andere Person dafür sorgte, dass der Name der Frau auftauchte.

So geriet die Mutter aus dem Landkreis Karlsruhe in den Fokus der Behörden.

Beweissichtung dauert an

Nachdem die Wohnung der Mutter durchsucht, diese selbst aber nicht anzufinden war, konnte die Polizei ihren Aufenthaltsort in Berlin ausfindig machen.

Noch am selben Abend konnte die Polizei Berlin die Frau vorläufig festnehmen.

Zunächst wurde ein Haftbefehl erlassen, doch dieser wurde mittlerweile außer Vollzug gesetzt, „nachdem die Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der Wiederholungsgefahr nicht mehr vorliegen“.

In der Wohnung der Familie wurde viel Beweismaterial sichergestellt, dessen Sichtung nun noch andauert und sehr aufwändig ist.

Nach aktuellem Erkenntnisstand soll sich die Beschuldigte nicht auch noch an anderen Kindern vergangen haben.

Die 12-Jährige wurde nun unmittelbar in staatliche Obhut gegeben.

Bis zu einer Verurteilung gilt immer die Unschuldsvermutung! Selbst wenn die Anschuldigung so verstörend und schwerwiegend sind, wie in diesem Fall.

 

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