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Bayern: Junge (†2) verschwindet bei Kita-Ausflug, durchbricht Absperrung – ertrinkt hilflos in Kanal

Kinder in einem jüngeren Alter brauchen eigentlich rund um die Uhr Betreuung und einen Aufpasser an der Seite, weil sie noch so unbedarft sind.

Sie wollen die Welt entdecken und in der Regel ihnen ist nicht bewusst, welche Gefahren auf sie lauern.

Das wissen wohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten und Kindertagesstätten am besten. Und doch finden Kinder manchmal Wege, um sich unbeobachtet davon zu schleichen, was natürlich verheerende Folgen haben kann.

So wie im folgenden Fall, der sich im bayerischen Mindelheim ereignete.

Dort war laut einer Pressemitteilung der Polizei Schwaben Süd/West am 26.3.21 eine Gruppe einer Mindelheimer Kindertagesstätte, bestehend aus insgesamt drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ein paar Kindern, auf einem Ausflug.

Alle waren gerade auf einem Spielplatz, als der tragische Unfall seinen Lauf nahm.

Junge verschwindet unbeobachtet

Ein zweijähriger Junge verschwand nämlich unbeobachtet und machte sich auf den Weg Richtung Mindelkanal. Dabei durchstieg das Kind eine Absperrung und fiel in das Wasser.

Ab diesem Zeitpunkt konnte sich der Junge nicht mehr selbst helfen und weil niemand mitbekommen hatte, dass das Kind fehlte, ertrank es hilflos.

Zwar konnte bei der kurz darauf gestarteten Suche der Junge gefunden und sofort Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden, aber es war zu spät.

Auch der Rettungsdienst und zwei Notärzte, die sofort gerufen wurden, und die Maßnahmen fortsetzten hatten keinen Erfolg, der Junge war tot.

Verdacht: Fahrlässige Tötung

Die Kriminalpolizei Memmingen übernahm den Fall und leitete Ermittlungen ein.

Die Obduktion, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen durchgeführt wurde, bestätigte zwischenzeitlich den Ertrinkungstod des Kindes.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei, die in enger Abstimmung mit und unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen erfolgten, ergaben den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung, der sich gegen die drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte richtet.

Dabei soll die Frage geklärt werden, ob eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Weil die Ermittlungen noch andauern, können derzeit keine Angaben zum Unfallhergang gemacht werden.

Um die Persönlichkeitsrechte zu schützen, können derzeit auch keine weiteren konkretisierenden Angaben zu den Personen oder der Einrichtungen veröffentlicht werden.

Ein dramatischer und schrecklicher Unfall.

Ruhe in Frieden, kleiner Engel.