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Berlin: Bäcker droht 25.000 Euro Strafe vom Amt, weil er „KG“ anstatt „kg“-Schreibweise benutzte

Geht man in einen herkömmlichen Bäcker, ist es für den Kunden normal, dass die Brote und andere Leckereien in Kilogramm angeboten werden.

Denn logischerweise ergibt sich der Preis für die Backwaren anhand des Gewichts und mit dem Kilopreis hat der Kunde eine ungefähre Vorstellung, wie viel er nach dem bestellen zu bezahlen hat.

Ein Bäcker in Berlin benutzte auch diese Herangehensweise, schrieb dafür die Kurzform für Kilogramm in Großbuchstaben, also KG, an seine Verkaufswaren.

Das gefiel aber dem Landesamt für Eich- und Messwesen anscheinend nicht und drohten dem verdutzten Bäcker mit einer hohen Geldstrafe.

Dass es in Deutschland Richtlinien und Regeln für die unterschiedlichsten Berufe und Vorkehrungen gibt, ist nicht nur hier, sondern weltweit bekannt.

Die Bürokratie ist hierzulande weit verbreitet und man wird immer wieder von ihr überrascht.

So auch ein Bäcker aus Berlin, wie die Welt berichtete.

Dieser hatte in seiner Bäckerei „100 Brote“ im Bötzowviertel im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg auf seiner Preistafel die Abkürzung für Kilogramm benutzt, damit die Preise berechnet werden konnten.

Bis hierhin erst einmal nichts ungewöhnliches, doch das Landesamt für Eich- und Messwesen Berlin-Brandenburg hatte etwas an der Schreibweise auszusetzen.

Kontrollbesuch mit Folgen

Der Bäcker Karsten Greve hatte nämlich das Wort Kilogramm abgekürzt und dafür das Wort „KG“ angeschrieben. Und genau das hatte ein Mitarbeiter des Amtes bei einem Kontrollbesuch zu bemängeln.

„Das könnte Kunden irritieren“, zitierte Greve die Begründung, von der er zunächst dachte, sie sei ein Scherz gewesen.

Doch zum Spaßen war den Kontrolleuren in keiner Weise. Sie forderten ihn auf, die Abkürzung „kg“ zu benutzen, damit eine etwaige Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden könnte.

Laut eigener Aussage hätte man nämlich die Schreibweise, die im Laden benutzt wurde, mit den Maßeinheiten Kelvin und Gauß verwechseln. Darüber hinaus könnte das große K und das große G für die Gesellschaftsform Kommanditgesellschaft stehen.

Man könnte es drehen, wie man will, es sei in jeglicher Sicht physikalisch falsch.

Schnelle Einsicht

Greve räumte nach der Begründung ein:

„Die Kontrolleure haben ja recht. Eine richtige Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben.

Baer jedes Amt hat auch einen Ermessensspielraum. Und welcher Kunde denkt denn ernsthaft, dass ich hier Kommanditgesellschaften verkaufe? Ich bin doch bloß ein kleiner Brotladen.“

Die angedrohte Strafe von satten 25.000 Euro wollte der Bäcker natürlich nicht bezahlen, weswegen er am Montag sofort das „KG“ durch ein „kg“ ersetzte und einer möglichen Verwechslungsgefahr zuvorkam.

Natürlich hat das Amt hinsichtlich der Schreibweise recht, allerdings sind 25.000 Euro doch eine Stange Geld für einen Verstoß, der eigentlich selbsterklärend ist.

Da der Bäcker aber sowieso seinen Fauxpas eingesehen hat, sollten jetzt alle Beteiligten wieder zufrieden sein.

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