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Berlin: Immobiliengesellschaft möchte schwerbehinderte Frau aus Wohnung werfen – sie würde „laut laufen“

Der Wohnungsmarkt ist weltweit hart umkämpft und das treibt zur gleichen Zeit auch die Mieten für Wohnungen in beliebten Wohngegenden in die Höhe.

Besonders in Großstädten wie Berlin müssen Wohnungssuchende deswegen ein prall gefülltes Portemonnaie mitbringen, um sich ihre Traumwohnung leisten zu können.

Das wiederum schließt dementsprechend die Menschen aus, die zu den Geringverdienern gehören immer mehr aus dem Stadtbild verschwinden.

Ein solches Schicksal könnte jetzt auch Carmen Erol, wohnhaft in Spandau, ereilen, wie der Focus berichtete.

Die 58-jährige Frau wohn zurzeit noch mit ihrem 20 Jahre alten Sohn Maurice in einer Zwei-Zimmer-Wohnung, 59 Quadratmeter, im zweiten Stock eines Mehrfamilienhaus mit Balkon.

Körperlicher Zustand macht ihr zu schaffen

Sie bezieht zwar Hartz-IV und ist arbeitslos, doch das hat leider mit ihrer körperlichen Gesundheit zu tun, Erol ist nämlich schwerbehindert. Sie hat nur einen Arm und ist auf eine Gehhilfe angewiesen und der Verdacht eines Muskelschwunds steht im Raum.

Das scheint die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen, die deutschlandweit etwa 167.000 Wohnungen besitzt und auch die, in der Carmen Erol lebt, aber nicht davon abzuhalten, der Frau und ihrem Sohn den Mietvertrag zu kündigen.

Gegenüber der Berliner Zeitung berichtete die Frau, dass die Nachbarn sich wohl über sie beschwert hätten. Demnach habe sie nachts Möbel herumgetragen und würde „laut laufen“.

Zu diesen Vorwürfen sagt Carmen Erol:

„Wie soll ich das in meinem Zustand machen?“

Ihre Vermutung ist, dass die Deutsche Wohnen sie aus der Wohnung haben möchte, weil sie noch einen relativ günstigen Mietvertrag aus dem Jahr 2012 besitzt und zurzeit 650 Euro Miete zahlt.

Carmen Erol glaubt:

„Bei Neuvermietung bekämen sie sicherlich mindestens 1.000 Euro.“

Sie ging auch gegen die Kündigung juristisch vor und ließ sie mithilfe ihres Anwalts anfechten.

Kosten für Reparaturen übernommen

Gleichzeitig berichtete sie auch davon, dass man Schimmel in Küche und Kinderzimmer gefunden habe, für dessen Kosten in Höhe von 500 Euro sie aufkommen musste, was als Hartz-IV-Bezieherin alles andere als einfach sei.

Als weitere Grundlage für die Räumungsklage warf eine Vertreterin der Deutschen Wohnen bei einer Wohnungsbegutachtung Carmen Erol vor, dass sie und die Wohnung stinken würde.

Aufgrund ihrer Behinderung sei die Frau nicht in der Lage, die Wohnung in Ordnung zu halten.

Ein Sprecher der Immobiliengesellschaft sagte auf Anfrage dazu:

„Natürlich fällt es uns nicht leicht, einer Frau in dieser Verfassung zu kündigen. Doch in den letzten zwei Jahren haben sich Beschwerden gegen Frau Erol angehäuft, auf die wir im Dienst der Nachbarn reagieren müssen.“

Weil Carmen Erol der ganze Stress so mitnimmt, aus der Wohnung geworfen zu werden, nimmt die Angeklagte sogar Schlaftabletten.

Sie suche zwar schon nach einer neuen Wohnung, doch bislang ohne Erfolg.

Beide Parteien standen sich auch vor Gericht gegenüber, zu einer Einigung kam es dort aber nicht, weswegen dieser Streit im Januar weiterverhandelt wird.

In solchen Fällen fragt man sich schon, wie herzlos und gierig eine Partei sein kann, ohne auf die Bedürfnisse der anderen einzugehen oder zu schauen, wie man ihr helfen kann.

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