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Bundesgerichtshof mit Urteil im Dieselskandal: VW muss Schadensersatz an Autokäufer zahlen

Dieser Skandal hat nicht nur die gesamte Autobranche, sondern auch das Autoland Deutschland geschockt und eines der Aushängeschilder demoliert.

Im Mittelpunkt standen dabei die Werte von Dieselmotoren, die von Großkonzernen wie VW, BMW und vielen weiteren Autoherstellern manipuliert wurden, um diese Autos attraktiver für Käufer zu machen.

Denn mit den zunächst angegebenen Werten lagen die Schadstoffe unter denen, die von Benzinmotoren ausgestoßen wurden.

Doch nach und nach wurde deutlich, dass diese Werte nicht der Wahrheit entsprachen und es folgten unzählige Gerichtsverfahren, nicht nur in Deutschland.

Am heutigen Tag hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein weiteres Urteil bestätigt, wie die Tagesschau berichtete.

Volkswagen muss sich auf Zahlungen einstellen

Im Mittelpunkt steht dabei der Autohersteller Volkswagen, der sich laut neustem Urteil darauf einstellen muss, Schadensersatz an seine Kunden zu bezahlen, die ein Dieselauto gekauft haben und getäuscht wurden.

Es wird davon ausgegangen, dass Zehntausende Diesel-Fahrer VW auf Schadensersatz klagen werden und wie die obersten Zivilrichter in einem käuferfreundlichen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bereits angekündigt hatten, werden sie damit auch Erfolg haben.

Das Gericht hatte nämlich dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung etwa 25.600 Euro plus Zinsen zugesprochen, die von Volkswagen erstattet werden müssen.

Der Mann hatte damit argumentiert, dass er der Werbung vertraut habe und demnach geglaubt, er kaufe ein sauberes Auto.

Im Jahr 2014 hatte der Kläger knapp 31.500 Euro für sein Auto bezahlt und verlangte von VW den kompletten Preis zurück. Der Autohersteller wollte zunächst gar nichts zahlen, weil die Autos ja jederzeit voll nutzbar gewesen seien und dadurch für Kunden kein Schaden entstanden sei.

Beide Seiten hatten gegen das Koblenzer Urteil noch Revision eingelegt.

Gefahrene Kilometer werden abgezogen

Durch das Urteil des BGH sieht das aber wiederum anders aus. Die Entschädigung wird nur dadurch gedrückt, dass die gefahrenen Kilometer abgezogen werden.

Mit diesem Grundsatz-Urteil werden nun auch die Revision des Diesel-Käufers und im Wesentlichen auch die von VW zurückgewiesen.

Laut Angaben des Autoehrstellers sind bundesweit noch 60.000 Verfahren anhängig, die noch nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet wurden.

Bislang hatten unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt, die durch das Urteil des BGH eine neue Orientierung haben.

Für viele Betroffene ist diese Entscheidung eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft.

Allerdings sind weiterhin viele Rechtsfragen ungeklärt. Ob diese geklärt werden können, werden die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen zeigen, die von den Karlsruher Richter für Juli angesetzt wurden. Weitere sollen folgen.

Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage wurde laut VW ein Vergleich mit inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer ausgehandelt, der von ihnen auch akzeptiert wurde. Für diejenigen hat das vom BGH ausgesprochene Urteil keine Auswirkungen mehr.

Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof den Hoffnungen vieler Autofahrer entsprochen.

Man darf gespannt sein, inwiefern VW den ganzen Schadensersatzansprüchen gerecht wird.

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