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Dresden: Brandstifter, der Asylunterkunft anzündete, für schuldunfähig erklärt und freigelassen

Eigentlich war der Fall bereits im vergangene Jahr geklärt. Ein mittlerweile 20 Jahre alter Mann hatte Ende 2017 zwei Mal Feuer in seiner Asylunterkunft gelegt.

Insgesamt entstand ein Schaden von über 40.000 Euro.

Im Juni 2018 wurde der Täter von einer Kammer des Landgerichts in Dresden als schuldunfähig aber allgemeingefährlich eingestuft.

Bisher musste er daher in einer geschlossenen Psychiatrie leben.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nun auf.

Dresden/Sachsen:

Ende 2017 brannte es zwei Mal in einer Asylunterkunft. Wie sich herausstellen sollte, wurden beide Brände von einem heute 20-Jährigen gelegt.

Insgesamt kam es zu einem Schaden von weit über 40.000 Euro.

Eine Kammer des Landgerichts bearbeitete den Prozess im Juni 2018. Dabei wurden dem Brandstifter, der selbst in dem Asylheim lebte, Schizophrenie bescheinigt.

Die Folge: Schuldunfähigkeit.

Allerdings sah das Gericht den Zustand des Mannes als Gefahr für die Allgemeinheit. Deswegen wurde er in eine geschlossene Psychiatrie gebracht.

Urteil wurde aufgehoben

Wie die Bild berichtete, wurde die Krankheit schon früher 2018 bei dem Brandstifter diagnostiziert. Er soll unter anderem erklärt haben „Löwen zu essen“ und mit der „Straßenbahn nach China“ zu wollen.

Da es trotzdem Zweifel an der psychischen Erkrankung gab, hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf.

Nun wurde der Fall neu verhandelt. Eine andere Kammer des Landesgericht befasste sich mit dem Fall.

Richterin Monika Müller erklärte gegenüber der Bild:

„Ihre psychische Erkrankung und Ihre Schuldunfähigkeit stehen für das Gericht fest. Eine Gefahr für die Allgemeinheit sehen wir nicht.“

Nun konnte der Mann die geschossene Psychiatrie verlassen und darf eine Therapie in einem Krankenhaus machen.

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