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Frau gerät in Verkehrskontrolle, Polizist will sie für Straffreiheit nackt sehen – könnte Beamtenrecht verlieren

Jeder von uns, vorausgesetzt er oder sie besitzt einen Führerschein, ist wohl schon einmal in eine Verkehrskontrolle gekommen und musste aussagen.

Normalerweise verläuft solch eine Kontrolle immer nach einem gleichen Schema und je nach Vergehen bekommt man zum Abschluss einen Strafzettel oder hat das Glück, keine weiteren Konsequenzen befürchten zu müssen.

Dass Beamte diese Machtposition aber auch leicht ausnutzen können, zeigt der folgende Fall, über den der Bayerische Rundfunk berichtete.

In der Oberpfalz kam eine Autofahrerin zunächst nichtsahnend in eine Verkehrskontrolle und wurde von einem männlichen Polizisten angehalten.

Dieser hatte bei der Frau, die Mitte zwanzig gewesen sein soll, im Auto unter anderem einen Teleskopschlagstock und einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker entdeckt.

Beide Funde sind zweifellos eine Ordnungswidrigkeit und hätten ein Ordnungsgeld zur Folge gehabt.

Als es aber zum Bezahlen kam, gab die Frau an, kein Bargeld dabei zu haben.

Und ab dann wurde es laut des Amtsgerichts Weiden, wo der Fall verhandelt wurde, strafrechtlich relevant.

Beamte machte klare Avancen

Der Beamte schlug der Frau nämlich mit eindeutigen Gesten vor, wie sie die Schulden hätte begleichen können, was sie aber ablehnte.

Dann forderte er sie auf, sich ihm nackt zu zeigen, worauf sich die Frau laut Gericht einließ und kurz Teile ihres Körpers entblößte. Im Anschluss habe der Polizist sie ohne weitere Aussagen weiterfahren lassen.

Die Autofahrerin fuhr aber nicht nach Hause, sondern in die Polizeistation Waldsassen, wo sie Anzeige gegen den Mann erstattete.

Am gestrigen Tag wurde der Fall vor dem Amtsgericht Weiden behandelt und der Polizist wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt sei, sagte ein Sprecher des Landgerichts.

Ihm wird Bestechlichkeit und versuchte Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, wodurch er auch seine Beamtenrechte verlieren könnte. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Beamte hatte vor dem Richter die Vorwürfe eingeräumt und sich entschuldigt.

Das Beamtenrecht sieht bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr den Verlust der Beamtenrechte vor.

Mit dieser Art von Kontrolle hatte die arme Frau wohl nicht gerechnet, zum Glück handelte sie geistesgegenwärtig und zeigte den Beamten an.

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