Symbolbild: Joaquin Corbalan P/Shutterstock

Spenden statt Müll: Amazon und Co. dürfen Retouren nicht mehr wegschmeißen

Deutschland: Wer heutzutage etwas braucht, muss nicht mehr zwingend in die einschlägigen Einkaufsstraßen der deutschen Städte gehen.

Anstatt in verschiedene Läden für verschiedene Produkte gehen zu müssen, kann man bei den Onlinehändlern wie Amazon oder auch eBay quasi alles, was man möchte, mit ein paar Mausklicks bestellen und bequem nach Hause liefern lassen.

Doch was ist, wenn Produkte die falsche Größe haben, nicht gefallen oder beschädigt sind? Einfach per Retoure zurück an den Händler schicken. Was danach passiert ist allerdings nur den wenigsten bekannt.

Vor knapp eineinhalb Jahren deckte dann das ZDF-Magazin Frontal21 auf, dass in einem deutschen Logistikzentrum von Versandhändler Amazon Waren, die zurückgeschickt wurden, einfach in der Müllpresse landeten.

Amazon und Co. dürfen Retouren nicht mehr wegschmeißen

Wie Frontal21 damals mit Aufnahmen belegte, wurden Retouren mit der Aufschrift „Destroy“ (zu Deutsch „zerstören“) auf einem großen Haufen gesammelt. Egal ob es Kleidung, Schuhe oder gar Kaffeemaschinen waren, alles landete im Müll.

Nachdem der zuständige Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, direkt nach der Veröffentlichung diese als „einen riesengroßen Skandal“ betitelte, wurden nun Taten folgen gelassen.

Was als gigantische Ressourcenverschwendung angeprangert wurde, ist nun mit dem Paragrafen 23 des neuen „Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ untersagt, berichtet der Spiegel.

Der dafür neueingeführte Rechtsbegriff Obhutspflicht bedeutet also, dass Versandhändler dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Produkte bei einer Retoure/Rücksendung nicht im Müll landen.

Stattdessen sollen sie gespendet oder als B-Ware weiterverkauft werden.

Symbolbild: Joaquin Corbalan P/Shutterstock

Spenden statt Müll

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wird am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Die damit einhergehende Obhutspflicht tritt dann sofort in Kraft.

Auch anderen Unternehmen werden neue Auflagen auferlegt. Wer Kaffee oder andere To-Go-Lebensmittel zum Mitnehmen verkauft, muss auch Kaffeebecher und andere Verpackungen der Produkte mitnehmen.

Das Ministerium gab im Vorlauf des neuen Gesetzbeschlusses bekannt, dass vor allem der öffentliche Druck durch den Frontal21-Beitrag so groß wurde, dass sich selbst die betroffenen Konzerne um Amazon und Co. kooperativ zeigten.

Die Obhutspflicht: Ein sinnvolles neues Gesetz?

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