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Zwangskastration gegen Vermehrung: Nur kastrierte Katzen dürfen in Berlin aus dem Haus

Berlin/Deutschland: Katzen sind je nach Charakter teils sehr abenteuerliche Zeitgenossen. Gerne streifen die Vierbeiner durch ihre Nachbarschaften und treffen sich mit anderen Artgenossen.

Dabei ist es durchaus üblich, dass rollige Katzen die Kater verzaubern. Dadurch kommt es besonders in Großstädten zu reichlich Katzennachwuchs.

Berlin will dagegen nun vorgehen und will dies mit einer geplanten Verordnung durchsetzen.

Katzen sollen nur noch kastriert auf die Straße dürfen. Unkastrierte Katzen sind dazu verdonnert, in den eigenen Vier Wänden zu bleiben.

Katzenhalter sollen so zur Kastration gebracht werden, um die Vermehrung in der Hauptstadt einzudämmen.

Kastration oder Hausarrest

In Berlin sollen bald schon keine ungewollten Katzenbabys mehr auftauchen und so zu einer unkontrollierten Vermehrung der Katzen beitragen.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), soll demnach eine Verordnung aufgesetzt haben, die Katzenhalter zu Kastrationen anhalten soll.

Der Entwurf, der B.Z. und BILD vorliegen soll, besagt demnach vor allem, dass Hauskatzen kastriert werden sollen, wenn sie das Haus verlassen möchten.

Katzen ab einem Alter von 5 Monaten, die Nachwuchs bekommen können, dürfen dann keinen unkontrollierten Freilauf mehr bekommen.

Wenn die Katze oder der Kater kastriert (Hoden oder Eierstöcke werden entfernt) oder sterilisiert (Samen- oder Eileiter durchtrennt) ist, müssen zwei Bedingungen eingehalten werden, damit die Katze raus darf.

Sie müssen gechipt sein, also ein Tierarzt muss sie mit einem Mikrochip unter dem Fell kennzeichnen, und die Katzenhalter müssen das Tier registrieren lassen.

Hierfür müssen die Besitzer*innen für jegliche Kosten aufkommen.

Wenn Tiere auf den Straßen gefunden werden, die nicht kastriert/sterilisiert sind, muss, wenn ausfindig gemacht worden, der Halter umgehend zum Tierarzt gehen.

Sollte innerhalb von 48 Stunden kein Halter ermittelt werden können, wird die zuständige Behörde den Eingriff selbstständig durchführen lassen. Auch hier wird der Halter, sollte er sein Tier wiederhaben wollen, zur Kasse gebeten.

Der Berliner Senat möchte mit dieser Verordnung dafür sorgen, dass streunende Katzen geschützt werden und sich nicht noch weiter vermehren.

Insgesamt sollen knapp 10.000 heimatlose Katzen in der Hauptstadt leben. Sie sind häufig krank und in schlechtem Zustand.

Katzen können außerdem innerhalb eines Jahres zwei Würfe mit vier bis sechs Jungen bekommen.

Wie findest Du diese Verordnung in Berlin? Ein richtiger Schritt?

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