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Gericht entscheidet: In bestimmten Fällen darf der Staat Geldgeschenke von Großeltern an Enkel zurückfordern

Als Großeltern ist man in der Regel stolz auf den Nachwuchs der eigenen Kinder und das zeigt man in Form von Liebe, aber auch von materieller Zuneigung.

Insbesondere zum Geburtstag oder zu Weihnachten überschütten Großeltern gern mal ihre Enkel.

Manche legen auch zur Geburt Sparbücher für sie an, wo sie jahrelang für sie einzahlen, damit sich die Enkelkinder davon etwa den Führerschein leisten können oder das Geld für eine finanzielle Spritze während ihrer Ausbildung benutzen können.

Was für die meisten Großeltern ein willkommene Gelegenheit ist, Geld anzulegen und ihren Enkeln etwas Gutes zu tun, könnte unter bestimmten Umständen von nun an der Vergangenheit angehören.

Wie der Business Insider nämlich berichtete, wurde vor dem Oberlandesgericht Celle ein besonderer Fall verhandelt, der schlussendlich zu einem Urteil führte, das viele Großeltern wohl davon abhalten wird, in Zukunft ein Sparbuch anzulegen.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand dabei eine Frau, die Sparkonten für ihre Enkel angelegt und jahrelang darauf eingezahlt hatte.  

Mittlerweile ist sie aber leider zu einem Pflegefall geworden und weil ihre eigenen Einkünfte nicht reichen, um die Kosten abzudecken, sollen nun die Sparkonten der Enkel sozusagen gepfändet werden und die Rechnungen übernehmen.

Im Urteil des Oberlandesgerichts Celle ist nachzulesen, dass der Staat somit Geldgeschenke von Enkeln zurückfordern kann, sollten die Großeltern auf Sozialhilfe angewiesen sein.

„Zahlungen können zurückgefordert werden“

Die Entscheidung der Richter heißt im Wortlaut:

„Regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau können zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig ist.“

Ausgenommen sind aber privilegierte Schenkungen wie anlassbezogene Geschenke. Dazu gehören Zuwendungen zu Weihnachten und zum Geburtstag, die als „Anstandsschenkungen“ gelten.

Der Staat kann auch keine sittlich gebotenen „Pflichtschenkungen“ zurückfordern.

In dem in Celle verhandelten Fall ging es um eine Großmutter, die für ihre beiden Enkel nach deren Geburt jeweils ein für 25 Jahre angelegtes Sparkonto eröffnet und über einen Zeitraum von elf bzw. neun Jahren monatlich 50 Euro auf beide Konten eingezahlt hatte.

Da ihre Rente von etwa 1.250 Euro nicht reichte, um die Kosten für Heimunterbringung zu decken, als sie zum Pflegefall wurde, kam der Sozialhilfeträger ins Spiel.

Dieser verlangte vor dem Landgericht von den Enkeln die Rückzahlung der Geldgeschenke, die von der Großmutter in den letzten zehn Jahren auf den Konten eingegangen waren.

Bislang ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, weil nicht feststeht, ob die beklagten Enkel gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen. In einem Monat läuft die Frist dafür ab.

Dieses Urteil könnte viele Großeltern von dem Schritt abhalten, für ihre Enkel ein etwaiges Sparkonto abzulegen, wenn die eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht so ausgeprägt sind.

Man darf gespannt sein, ob die Enkel in Revision gegen das Urteil gehen.

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