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Hamburg: Viertklässler kommt mit selbstgebastelter Hakenkreuz-Armbinde an Fasching in die Schule – wird suspendiert

In vielen Teilen Deutschlands wird in diesen Tagen die Karnevalszeit gefeiert. Dabei sieht man wie in jedem Jahr die unterschiedlichsten Kostüme.

Neben den klassischen Verkleidungen wie Indianer, Cowboys oder Prinzessinnen sind auch häufiger welche dabei, die etwas mehr Aufwand brauchten. Glücklicherweise sind dabei den eigenen Ideen keine Grenzen gesetzt.

Gesetzt werden diese nur vom Gesetzgeber, wenn man Zeichen verfassungswidriger Organisationen in dieser Zeit tragen möchte.

Dass solche „Kostüme“ schnell geahndet und bestraft werden, zeigt ein Fall aus Hamburg, wie die Bild berichtete.

Dort war ein Viertklässler zum Fasching in die Schule gekommen, doch nicht in einem harmlosen Kostüm wie all die anderen Schüler, sondern als SS-Mann verkleidet.

Der Schüler trug dafür nicht nur eine grüne Soldatenverkleidung, er hatte sich sogar aus Papier eine Armbinde mit Hakenkreuz gebastelt und sie auch übergestreift.

Die Lehrerin des Jungen wies ihn daraufhin an, die Binde wieder abzunehmen und kurz danach wurden auch seine Eltern informiert.

Diese befinden sich derzeit in der Beratung mit Pädagogen.

Doch das waren noch nicht alle Sanktionen seitens der Schule: Der Junge wurde vorerst auch vom Unterricht suspendiert. Allerdings dürfe er die Schuleinrichtung in Zukunft wieder besuchen, heißt es.

„Schulpflicht muss erfüllt werden“

Die Schulleitung teilte mit:

„Die Schulpflicht müssen wir natürlich erfüllen. Vor allem ist es wichtig, ein Kind, das sich droht zu radikalisieren, nicht zu verlieren. Stattdessen müssen wir pädagogisch mit ihm arbeiten, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern.“

Der Schüler soll nach Angaben der Schule schon in der Vergangenheit mit Nazi-Gesten und ähnlichem aufgefallen sein. Deswegen wurden auch die zuständigen Ämter kontaktiert, die Eltern verhalten sich wohl kooperativ.

In der Karnevals- oder Faschingszeit ist es verboten, Symbole verfassungswidriger Organisationen zu tragen und Zuwiderhandlungen können sogar mit Gefängnis bestraft werden.

Im Wortlaut heißt es im Bußgeldkatalog:

„In Deutschland gibt es diverse Symbole und Zeichen, deren öffentliches Sichtbarmachen verboten ist. Hierzu zählen in erster Linie Symbole, die in Verbindung zur nationalsozialistischen Ideologie stehen.

Das betrifft nur das Hakenkreuz, sondern unter Umständen auch das Keltenkreuz und die Triskele, bestimmte Uniformteile, diverse Ehrenzeichen und vieles mehr.“

Man kann auch mit einem Bußgeld belegt werden, wenn man Waffenattrappen mitführt, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen.

Noch ist nicht bekannt, wie der Junge auf die Idee kam, mit diesem „Kostüm“ in der Schule zu erscheinen.

Man kann nur hoffen, dass alle Beteiligten noch rechtzeitig eingegriffen haben.