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Bundesgerichtshof mit Freispruch für zwei Ärzte – sie hatten zuvor bei Sterbehilfe unterstützt

So gut wie jeder Mensch träumt davon, möglichst ohne Krankheit durchs Leben zu kommen und im besten Fall ohne Komplikationen irgendwann dem Tod gegenüber zu stehen.

Doch leider müssen sich viele Menschen, gerade im hohen Alter, mit Krankheiten auseinandersetzen und werden nur Dank der neusten Medizin am Leben gehalten. Manche würden sich diese Prozedur lieber sparen und diese Welt verlassen, doch das wird oftmals nicht zugelassen.

In besonders schlimmen Fällen wünschen sich kranke Menschen sogar, dass ihnen beim Sterben geholfen wird, doch das ist in Deutschland nicht erlaubt.

Zwei Ärzte widersetzten sich diesem Verbot und begleiteten ihre Patienten auf dem Weg zum Tod, weswegen sie vor Gericht standen. Dieses hat nun ein Urteil gefällt.

Ohne es selbst nicht erlebt zu haben, ist es schwierig nachzuvollziehen, wenn Menschen um jeden Preis sterben möchten und sich nicht mehr jeden Tag mit ihren Schmerzen auseinandersetzen wollen.

So erging es auch insgesamt drei Patienten, die Mithilfe ihrer Ärzte ihrem Leben ein Ende setzten und dabei medizinisch begleitet wurden.

Weil das in Deutschland nicht erlaubt ist, standen zwei Ärzte vor dem Bundesgerichtshof (BHG), wie RTL.de berichtete.

Dieser musste prüfen, ob sich die Ärzte strafbar machten, weil sie nicht versucht hatten, die Patienten zu retten. Diese hatten zuvor nämlich eine tödliche Medikamentendosis eingenommen und wurden lediglich bis zum Tod hin begleitet.

Für Anwalt Walter Wellinghausen, der einen Arzt vor Gericht vertrat, stand dabei Folgendes zur Frage:

„Gibt es eine Pflicht zur Wiederbelebung – das ist eine zentrale Frage.“

Nach zuvor verhängten Freisprüchen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, doch das BGH bestätigte das vorherige Urteil und wies die Revision zurück. Den Ärzten wurde demnach Recht gegeben.

Dieses Urteil kann als grundlegendes Urteil für die Medizinerschaft herhalten und die Deutsche Stiftung Patientenschutz erwartete durch den Prozess eine Grenzziehung „zwischen erlaubter Suizidbeihilfe im Einzelfall und verbotener Tötung auf Verlangen.“

Vor Gericht ging es um insgesamt drei Fälle. Zwei ältere Damen aus Hamburg starben im Beisein ihres Arztes, eine weitere chronisch kranke Frau aus Berlin nahm eine tödliche Dosis Schlafmittel ein und informierte daraufhin ihren Arzt.

In anderen Ländern wie der Niederlande ist aktive Sterbehilfe erlaubt, sogar bereits für Jugendliche.

Man darf gespannt sein, was für Auswirkungen dieses Urteil in Deutschland haben wird.

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