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Mann liegt todkrank mit Krebs in Bremer Klinik: Ehepaar klagt Besuchsrecht ein

Bremen/Deutschland: Patientinnen und Patienten, die in Krankenhäusern stationär aufgenommen sind oder dort behandelt werden, müssen selbstverständlich die Sicherheit bekommen, dass dort alles getan wird damit sie gesund werden und bleiben.

Mit dem Ausbruch des Coronavirus änderte sich daher auch, genau wie in vielen Pflegeeinrichtungen, Regeln rund um das Besuchsrecht.

Damit Menschen, die nur zum Besuch behandelnder Personen kommen, keine Viren in die Kliniken tragen, gilt vielenorts eine grundsätzliche Einschränkung der Besuchsmöglichkeiten.

So auch im Klinikum Bremen Mitte, wo der Ehemann von Stefanie M. bereits seit längerer Zeit liegt. Seit den verschärften Regelungen durfte die besorgte Frau ihren Mann nur einmal für 15 Minuten sehen, nachdem er einen medizinischen Notfall überlebt hatte.

Für das Ehepaar deutlich zu wenig gemeinsame Zeit, auf die sie bestehen. Also klagte man vor Gericht… und bekam Recht.

Ehepaar klagt Besuchsrecht ein

Wie der Weser Kurier berichtet, hatte das Klinikum Bremen Mitte die Besuchsregeln verschärft. Dies ging Hand in Hand mit der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Bremen.

Dies bedeutete für Ehepaar M., dass Frau Stefanie ihren todkranken Mann, der Krebs hat, seither nicht sehen konnte.

Nur einmal durfte sie für 15 Minuten zu ihm, als er eine Blutvergiftung erlitt, denn grundsätzlich gilt in der Klinik, keine Besuche.

So sollen möglichst wenig Kontakte im Krankenhaus stattfinden und das Virus oder andere Krankheitserreger ferngehalten werden.

Für das Ehepaar war dies nicht zu akzeptieren, erklärte Frau Stefanie:

„„Mein Mann und ich haben versucht, mit der Geno im Konsens eine Besuchsregelung zu vereinbaren, aber vergeblich.

Immerhin habe ich auch eine Generalvollmacht meines Mannes und muss in der Lage sein, auch seine rechtliche Betreuung wahrzunehmen.“

Einzelfall

Ausnahmen bei dem Besuchsverbot sind eigentlich nur in extremen Situationen bei „besonderem berechtigten Interesse“ gestattet. Dies gilt beispielsweise, wenn es sich um minderjährige Patienten, Geburten oder Schwerstkranke handelt.

Stefanie will ihren krebskranken Mann allerdings öfter sehen, als nur in den Momenten, wo mit seinem Tod gerechnet werden muss.

Da mit der Klinikleitung so keine Einigung erzielt werden konnte, entschied man sich, vor Gericht zu klagen.

In einem Vergleich hat man nun erstritten, dass die Frau dreimal pro Woche für zwei Stunden zu ihrem Mann darf. Natürlich werden dabei alle Hygienemaßnahmen eingehalten.

Gegenüber dem Weser Kurier erklärte man seitens des Gerichtes, dass dieses Urteil allerdings nur ein Einzelfall ist.

Es wird auch Fälle geben, bei denen nach genauer Betrachtung kein Besuchsrecht bestehen würde.

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