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Gericht mit Urteil: Schüsse mit Luftgewehr auf Katze sind keine Tierquälerei – sondern „Sachbeschädigung“

Wer selbst Besitzer eines Haustieres ist, weiß, wie stark diese Beziehung sein kann und wie schnell der Hund oder die Katze zur Familie gehören.

Für sie ist dieses Tier nicht nur einfach ein Gegenstand, sondern ein Lebewesen aus Fleisch und Blut, mit Gefühlen und Empfindungen.

Das sah jetzt offenbar das Frankfurter Landgericht anders, wie RTL berichtete.

Dort steht nämlich ein Mann (52) vor Gericht, weil er mit einem Luftgewehr auf die Katze seiner Nachbarin geschossen hatte.

Im ersten Prozess wurde der Angeklagte wegen Tierquälerei zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, allerdings legte der Mann Berufung ein und hatte damit Erfolg.

In zweiter Instanz wertete das Gericht den Schuss auf die Katze dann nur noch als „Sachbeschädigung“ und das Urteil fiel um einiges milder aus.

Bei einer Röntgenuntersuchung hatte man im Körper der Katze ein Geschoss gefunden, das zu dem Luftgewehr des Angeklagten passte. Der Mann, der aus dem hessischen Eppenheim stammt, befindet sich in einer Art Dauerstreit mit seiner Nachbarin aufgrund ihrer Tiere.

Ursprünglich 16.100 Euro Geldstrafe

Durch den zweiten Urteilsspruch am gestrigen Mittwoch sank die Geldstrafe von 16.100 Euro (70 Tagessätze) auf gerade einmal 1.950 Euro.

Aus einem tierärztlichen Gutachten ist zu entnehmen, dass der Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine „leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung“ des Tieres darstellt.

Um aber wegen Tierquälerei verurteilt zu werden, müssten allerdings „erhebliche Schmerzen“ vorliegen, so heißt es in der Urteilsverkündung.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, ob die Besitzerin der armen Katze wiederum in Revision geht, ist nicht bekannt.

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