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Erstickte seine Kinder (†5 & †2) mit Bauschaum: Gericht verurteilt Vater zu Höchststrafe

Dresden/Sachsen: Es war eine Tat, die über Dresdens Grenzen hinaus erschütterte.

Ein heute 56-jähriger Vater von zwei Kindern, erstickte seine kleine Tochter und seinen kleinen Sohn mit Bauschaum und tötete sie damit.

Seine Frau versuchte er außerdem zu umzubringen.

Vor Gericht jammerte der heute als „Bauschaum-Mörder“ bekannte Mann, er wäre genauso gestraft wie seine Frau, die zwei Kinder verlor.

Seine Verteidigung hoffte, das Urteil zu mildern. Doch das Gericht entschied nun anders und sprach die Höchststrafe aus.

Erstickte seine Kinder (†5 & †2) mit Bauschaum

Nachdem im Mai 2019 der Streit zwischen seiner Ehefrau und ihm vollkommen eskalierte, wurde der heute 56-jährige Mann verhaftet.

Er hatte seine Frau verprügelt und seine Kinder bewusstlos gewürgt und mit Bauschaum erstickt haben.

Nun wurde vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts in Dresden der Fall verhandelt. Und dabei trug der Vater vor allem mit eher jammernden Aussagen zur Verhandlung bei.

Dabei hat er versucht, seine 28-jährige Ehefrau aus dem Senegal soll er mit den Schlägen zu töten, seine beiden kleinen Kinder hat er getötet.

Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass dies nur mit einer lebenslänglichen Haftstrafe zu bestrafen ist.

Er selbst erklärte noch: „Es war keine Rache an meiner Frau. Ich bin genauso gestraft wie sie!“

Gericht verurteilt Vater zu Höchststrafe

Ein Jahr nach dem Mord an den zwei kleinen Kindern und dem Mordversuch an seiner jungen Frau, sprach das Landgericht nun die Strafe aus.

Dabei sieht die Schwurgerichtskammer die Tötungen der Kinder als Mord an. Der Angriff auf die Frau wird als Mordversuch gewertet.

Außerdem stellt der Richter die besondere Schwere der Tat fest. Dadurch ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren quasi ausgeschlossen.

Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Mann die Taten plante, weil sich die Frau getrennt und die gemeinsamen Kinder mitgenommen hatte.

Der 56-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht zugegeben, wollte allerdings keine genaueren Aussagen treffen.

Nun ist er für schuldig befunden und mit der Höchststrafe belegt worden.

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